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Der richtige Schutz für Ihre Erfindung.

Abbildung: Zeichnung Kinetoscope, Th. Edison1902

Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Schutzrechten

Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind, können grundsätzlich sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden.
Zu beachten ist dabei, dass technische und chemische Verfahren zwar patentiert, als Gebrauchsmuster jedoch nicht geschützt werden können.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass Schutzdauer und patentamtliches Verfahren beider Schutzrechtsarten unterschiedlich sind.

Patent

Die Schutzdauer eines Patents kann mit der Zahlung der Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden.
Der große Vorteil des Patents liegt darin, dass es vor der Erteilung durch das Patentamt auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft wird. Dies erhöht die Rechtssicherheit Ihres Schutzes.

Gern prüfen wir, ob für Ihre Erfindung ein Patentschutz möglich ist und helfen Ihnen, Ihre Erfindung optimal abzusichern.

Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster ist ein reines Registerrecht. Das bedeutet, dass Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft werden. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, dass es angegriffen und gelöscht wird.

Der große Vorteil des Gebrauchsmusters liegt in seiner schnellen Verfügbarkeit. In der Regel erfolgt die Eintragung eines Gebrauchsmusters bereits nach wenigen Monaten.

Gern prüfen wir, ob für Ihre Erfindung ein Gebrauchsmusterschutz möglich ist und helfen Ihnen, Ihre Erfindung optimal abzusichern.

Geschmacksmuster / Design

Besondere Gestaltungen von Produkten werden als Geschmacksmuster geschützt. Der Geschmacksmusterschutz bezieht sich auf die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses (Gebrauchsgegenstand, Verpackung usw.) oder eines Teils davon. Damit ein Schutz erlangt werden kann, muss das Muster neu und eigentümlich sein, d.h. es muss sich in seinem Gesamteindruck von anderen bekannten Mustern unterscheiden.

Die maximale Schutzdauer eines Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre

Ein Vorteil des Geschmacksmusters liegt in seiner schnellen Verfügbarkeit. In der Regel erfolgt die Eintragung eines Geschmacksmusters bereits nach wenigen Monaten.

Zusätzlich zum registrierten Geschmacksmuster entsteht automatisch bei Veröffentlichung eines Designs innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ein dreijähriger Schutz eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters. Dieser schützt Ihr Produkt gegen eine direkte Nachahmung. Der Schutz ist jedoch nicht verlängerbar, sofern er nicht durch ein registriertes Geschmacksmusters ergänzt wurde.

Gern prüfen wir, ob für Ihr Design ein Geschmacksmusterschutz möglich ist und helfen Ihnen, Ihr Design optimal abzusichern.

Marke

Als Marke können spezielle Marktbezeichnungen von Produkten und Dienstleistungen geschützt werden, die auf das Unternehmen hinweisen. Eine Marke schützt einen Firmen- oder Produktnamen, ein Logo oder ein anderes Kennzeichen vor Nachahmung durch Dritte. Dabei erfolgt die Anmeldung der Marke meist in Form einer Wortmarke, einer Bildmarke oder einer Kombination hieraus.

Nach der Anmeldung der Marke erfolgt eine Prüfung durch das Patentamt auf so genannte absolute Schutzhindernisse. Ein Zeichen wird beispielsweise nicht als Marke eingetragen, wenn es für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen beschreibend ist oder wenn ihm jegliche Unterscheidungskraft fehlt, so dass es nicht mit einem Unternehmen in Verbindung gebracht wird.

Gern prüfen wir, ob Ihre Marke eingetragen werden kann und helfen Ihnen, Ihre Marke optimal abzusichern.

© Benninger Patentanwälte

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