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Patent von E. Loose: Aerial Machine

Wir garantieren eine sichere Landung.

Abbildung: Zeichnung Aerial Machine, E. Loose 1911

Technik & Recht

Tätigkeitsgebiete

Die Patentanwaltskanzlei Benninger berät und vertritt Unternehmen und Einzelerfinder in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Die Patentanwälte der Kanzlei verfügen über wissenschaftliche Ausbildungen und über praktische Erfahrungen auf technischen und naturwissenschaftlichen Gebieten, aber auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.

Wir betreuen die Anmeldung, Eintragung, Aufrechterhaltung, Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Schutzrechte in allen Verfahrensstadien. Dies umfasst die Ausarbeitung von Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen oder die Vorbereitung von Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen bis hin zur Einreichung der Anmeldungen bei den zuständigen Ämtern. Weiterhin begleiten wir alle Ihre Anmeldungen im jeweiligen Prüfungsverfahren bis zu ihrer Erteilung bzw. Registrierung. Wir beraten und vertreten Sie bei Einspruchs-/ Widerspruchs-/ Nichtigkeits- und Löschungsverfahren sowie in Verletzungsangelegenheiten.Wir führen für Sie Recherchen zum Stand der Technik, nach Patenten, Marken und Geschmacksmustern Dritter durch, die bei Markteinführung von Produkten oder Marken zu berücksichtigen sind.

Weiterhin analysieren und überwachen wir für Sie relevante Schutzrechte Dritter.

Unsere technischen Kompetenzen liegen insbesondere auf folgenden Gebieten:

  • Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Umwelttechnik;
  • Energietechnik, erneuerbare Energien, Ressourcenschonung;
  • Landtechnik, Landmaschinen, Landwirtschaft, Bodenbearbeitung;
  • Biochemie, Biologie, Chemie, Biotechnologie, Pharmazie;
  • Gebäudetechnik, Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik;
  • Mikrosystemtechnik, Sensorik, Lasertechnik, Mess- und Prüftechnik, Regelungstechnik, Werkstofftechnik, Stahlbau;
  • Medizintechnik.

Zu unseren Tätigkeiten gehören weiterhin:

  • die Vertretung gegenüber Patentbehörden und Markenämtern;
  • die Aufrechterhaltung, Bewertung und Verteidigung bestehender Schutzrechte;
  • Angriffe gegen Schutzrechte Dritter;
  • Beschaffen von Informationen zu gewerblichen Schutzrechten, z.B. Recherchen und Überwachungen;
  • Entwickeln von Schutzrechtsstrategien in Unternehmen;
  • Entwickeln von Lizenzstrategien für gewerbliche Schutzrechte und Know-how;
  • Vertragsverhandlungen und Verträge im gewerblichen Rechtsschutz;
  • Beratung zu Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts, z.B. zur Arbeitnehmererfindervergütung.
© Benninger Patentanwälte

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